geschäftsbedingungen für druckmedien
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Print-Medien)
I Geltungsbereich
- Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen
ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
II Leistung
- Die in einem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Soweit nichts anderes angegeben, ist mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter an die im Angebot enthaltenen Preise 20 Kalendertage ab Erstellungsdatum gebunden. Die Preise sind Nettopreise und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
- Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Mehraufwandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proofen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
- Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Die Bestimmungen des Abschnittes IX gelten entsprechend.
III Zahlung
- Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
- Bei Bedarf außergewöhnlich großer Materialmengen bzw. besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
IV Zahlungsverzug
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner verzugsbegründeten Mahnungen keine Zahlung leistet.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich festgelegten Verzugszinsen, die 8% über den aktuellen Leitzins liegen, zu zahlen. Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
V Lieferung
- Der Versand an den Auftraggeber wird mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, Haftung besteht jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
- Die vereinbarte Liefermenge kann aus drucktechnischen Gründen bis zu 10% differieren und gilt als vereinbart.
- Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
- Betriebsstörungen (auch des Zulieferers) - insbesondere Aussperrung, Streik, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab.
- Mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Datenträgern, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VI Beanstandungen
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Eine Autorenkorrektur wird vom Auftragnehmer verlangt. Sollte diese auf grund von Zeitproblemen oder Nichterreichen des Auftraggebers nicht erfolgen, übernimmt mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter keine Haftung für auftretende Satz- und Gestaltungsmängel. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
- Beanstandungen sind nur innerhalb 48 Stunden nach Empfang der Ware zulässig.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung der Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter von seiner Haftung befreit wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
VII Verwahren, Versicherung
- Vorlagen. Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
- Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haftet mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
VIII Periodische Arbeiten
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
IX Urheberrecht
- Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
X Impressum
- Mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich, der Lithografie und dem Druck hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
XI Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Marienberg.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Niederlauterstein, im Mai 1998
