geschäftsbedingungen für screenmedien
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Screen-Medien)
I Geltungsbereich
- Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und werden in Verträgen festgelegt.
II Leistung
- Die in einem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Soweit nichts anderes angegeben, ist mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter an die im Angebot enthaltenen Preise 20 Kalendertage ab Erstellungsdatum gebunden. Die Preise sind Nettopreise und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
- Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Mehraufwandes werden dem Auftraggeber berechnet.
- Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber zusätzlich veranlasst sind, werden berechnet.
III Zahlung
- Die Zahlung (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
- Geht der Erstellungszeitraum über 3 Monate hinaus, wird 4 Wochen nach Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Eventuelle weitere Vorauszahlung werden im Website-Vertrag festgelegt.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
IV Zahlungsverzug
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner verzugsbegründeten Mahnungen keine Zahlung leistet.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich festgelegten Verzugszinsen, die 8% über den aktuellen Leitzins liegen, zu zahlen. Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
V Lieferung
- Die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten Festlegungen an den Auftraggeber direkt oder auf dem den Kunden gehörenden Webserver-Speicherplatz. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Website davon zu überzeugen, dass die von mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter für die erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Website-Wartungsvertrages mit mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter erwirken.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
- Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab.
- Mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Datenträgern, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VI Beanstandungen
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Eine Autorenkorrektur wird vom Auftragnehmer verlangt. Sollte diese auf grund von Zeitproblemen oder Nichterreichen des Auftraggebers nicht erfolgen, übernimmt mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter keine Haftung für auftretende Mängel. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Übergabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Übergabe anschliessenden Fertigungs-vorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet. Die Haftung der Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Mängel eines Teils des gelieferten Projektes berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
VII Verwahren, Versicherung
- Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter übergibt, Sicherheitskopien zu erstellen.
- Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
- Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haftet mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
VIII Periodische Arbeiten
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer
Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt
werden.
IX Besonderes
- Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.
- Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung.
- mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter haftet, sofern
beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server
seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss
überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst
oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. - Wird ein Website-Wartungsvertrag abgeschlossen, ist der Auftragnehmer
dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen
zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu
beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass
keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten
vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind - sofern sie die
Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen - jedoch möglich. Sie
bedürfen jedoch einer Mitteilung an mediendesign & dokumentation Wolfgang
Richter.
X. Urheberrecht
- Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat mediendesign & dokumentation Wolfgang Richter von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Staaten verstoßen könnten.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Marienberg.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Niederlauterstein, im November 2002
