inhalt eines wartungsvertrag
In einem Website-Wartungsvertrag werden nachfolgende Leistungen vereinbart
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Aktualisierung, Ergänzung und Erweiterung
von Web-Sites nach den Vorgaben des Kunden zur Einbindung in das World-Wide-Web
(WWW).
Die Bereitstellung von Speicherplatz auf eigenen oder fremden Servern
ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Unsere Pflichten
Wir verpflichten uns, die Web-Site des Kunden in den nachfolgend aufgeführten Stufen zu aktualisieren, zu ergänzen und zu erweitern.
- Monatliche Aktualisierung nach den Vorgaben des Kunden. Für aktuelle Änderungen wird darüber hinaus eine 2-arbeitstägige Bearbeitungsfrist vereinbart.
- Ergänzungen der Web-Site auf Anforderung des Kunden. Dazu gehören u.a. die Grundstruktur (Strukturbaum, Frame-Aufbau, Grundlayout) und die grafische Gestaltung der Web-Site.
- Erweiterung der Web-Site auf Anforderung des Kunden auf der Basis der bestehenden Layout- und Grundstruktur.
- Überprüfung der Web-Site auf Gebrauchstauglichkeit durch Kontrolle im World-Wide-Web in angemessenen zeitlichen Abständen und - falls erforderlich - Wiederherstellung. Auftretende Mängel die auf fehlerhafte Programmierung zurückzuführen sind, sind schnellstens zu korrigieren.
Die beauftragten vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen an den Web-Sites
werden jeweils in geeigneter Form (E-Mail, Eurofile, Diskette oder CD) dem
Kunden zur Kenntnis gegeben und nach deren Freigabe beim Host-Provider des
Kunden abgespeichert Die Datenübergabe der Texte, Grafiken und andere Dateien
erfolgt in dem Format, in dem vergleichbare Daten der bestehenden Web-Sites
abgespeichert sind, es sei denn der Kunde gibt eine abweichende Formatierung
ausdrücklich vor.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde stellt alle neu in die Web-Sites einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
- Der Kunde wird Texte bevorzugt in digitaler Form (txt, doc) bereitstellen.
- Der Kunde wird Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) bevorzugt in digitaler Form (tif, jpeg, gif) bereitstellen
Daten in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) müssen in einer Qualität vorliegen, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet. Notwendige Aufbereitungen erfolgen gegen Berechnung.
Die Übergabe von digitalen Daten des Kunden erfolgt per Diskette, E-Mail (richter@wr-mediendesign.de) oder Eurofile (Tel. 03735 266754 mit Benutzer- und Passwortkennung). Analoge Daten werden per Post zugestellt.
Der Kunde stellt Einwahldaten für seinen Host-Provider zum Zwecke der Speicherung der Web-Site auf dem Server des Host-Providers zur Verfügung. Zu den Einwahldaten zählen eventuell die Telefonnummer für die Computerverbindung, die Kenndaten des Host-Servers, Benutzername, Passwort und weitere notwendige technische Parameter des Host-Servers.
Wir versichern mit den Einwahldaten sorgfältig umzugehen und eine mißbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.
Leistungsphasen
Für alle Änderungen der Web-Sites gemäß Punkt 2.1 und 2.4. dieses Vertrages,
vereinbaren die Parteien eine unmittelbare Vornahme der Änderungen ohne dass es
vorab der Erstellung eines Konzepts und / oder Entwurfs bedarf.
Für größeren
Ergänzungen und Erweiterungen der Web-Sites, nach Punkt 2.2. und 2.3. dieses
Vertrages, wird die Erarbeitung eines Konzeptes vereinbart.
Nach
Fertigstellung und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden wird eine
geänderte Version der Web-Sites erstellt und nach Kunden-Freigabe in Web
gestellt.
Vergütung
Es wird eine Vergütungsform vereinbart, die dem Kunden am besten entspricht:
- monatliche Pauschalvergütung
Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen gemäß Punkt 2.1 und 2.4. dieses Vertrages, sowie die Pflege- und Wartungs-arbeiten des Server-Speicherplatzes. Mehraufwendungen die über Punkt 2.1 und 2.4. hinausgehen, werden wie unter 6.2. vergütet. - Aufwandsvergütung
Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus den tatsächlichen Leistungen. Dazu werden konkrete Einzelpositionen vereinbart (Beispiele siehe unter Preise) - Vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten
Vergütungsart. Dies sind Aufwendungen, die wir tätigen, weil der Kunde nach
Freigabe des Konzepts oder Entwurfes oder nach Teilabnahmen Änderungen
vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw.
abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden mit dem Stundensatz
berechnet.
Unabhängig von der Vergütungsart ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand der daraus resultiert, dass er seinen Verpflichtungen lt. Punkt 3 bzw. 4 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist, mit dem Stundensatz zu vergüten.
Zahlungsmodalitäten
Wir werden dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich bzw.
vierteljährlich jeweils zum Monats/Quartalsende in Rechnung stellen. Jede
Rechnung ist innerhalb von acht Werktagen zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde
mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung
von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über den gültigen Leitzins verpflichtet,
sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der uns entstanden ist,
geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Leistenden,
insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht
ausgeschlossen.
Gewährleistung und Haftung
Für Mängel unserer Leistungen haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB).
Wir sind für die Inhalte, die der Kunde
bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere sind wir nicht verpflichtet,
die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Sollten uns Dritte
wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der
Web-Site resultieren, verpflichtet sich der Kunde, uns von jeglicher Haftung
gegenüber Dritten freizustellen und uns die Kosten zu ersetzen, die wegen der
möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Laufzeit und Kündigung
Der Website-Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann
von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit
einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem
Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses
Vertrages liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen
gemäß Punkt 3 und 4 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Kunde trotz
Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen unbeglichen lässt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die
Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht
hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
Auf den Vertrag ist
ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Als Gerichtsstand wird Marienberg
vereinbart.